Direktor beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdiensts der ehemaligen DDR a.d.
Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz a.d.
Präsident des Bundesnachrichtendienstes a.d.
Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz a.d.
Geboren 1942 in Brünn (Mähren). Aufgewachsen in Süddeutschland. Abitur 1962, danach Studium der Rechtswissenschaften und Politik in Hamburg und München.
Eintritt ins Berufsleben bei der Firma Siemens, wo er als freier Wissenschaftler in der Datenverarbeitung arbeitete. 1971 Promotion an der Universität München, Thema: Zur verfassungsrechtlichen Problematik des Einflusses der politischen Parteien auf die obersten Bundesorgane.
Anschließend Tätigkeit in der bayerischen Staatskanzlei, als Staatsanwalt und Richter in München
Von 1977 bis 1980 Referent im bayerischen Staatsministerium der Justiz, anschließend Referatsleiter beim bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
Nach dem Zusammenbruch der DDR wurde er 1990 Direktor beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR. 1995 löste er Eckart Werthebach als Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz in Köln ab. Ein Jahr später wurde er zum Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes in Pullach ernannt. Ab 1998 arbeitete Hansjörg Geiger als Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz in Berlin. Wegen der Regierungsneubildung wurde er im Jahre 2005 in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
Am 12. Dezember 2003 wurde ihm von der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main die akademische Würde eines Honorarprofessors verliehen. Dort lehrt er seither Verfassungsrecht, europäisches Recht sowie internationales Recht.
Veranstaltung mit Prof. Dr. Hansjörg Geiger: