Professor Viehmann – ein in Fachkreisen weithin bekannter und anerkannter Experte für Jugendkriminalität – beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit diesem Fragenkomplex; der Zusammenhang zwischen Kriminalpolitik und Gesellschaftspolitik hat in seinen Untersuchungen stets einen zentralen Platz eingenommen.
zur Person:
Prof. Horst Viehmann – verheiratet, drei Kinder und “älter als 40” – wurde nach Wehrdienst, Studium und Referendariat (1958 – 1968) Richter am Amts- und Landgericht Frankfurt/Main sowie am Verwaltungsgericht Kassel (1968 – 1970). Seit 1971 arbeitete er im Bundesministerium der Justiz in verschiedenen Arbeitsbereichen: Leitungsbereich, Verwaltungsabteilung, Referatsleiter (rechtliche und humanitäre Fragen), stellvertretender Menschenrechtsbeauftragter.
Von 1974 bis 1983 arbeitete er unter den Staatssekretären Gaus, Bölling und Bräutigam in der Rechtsabteilung der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Berlin (Ost). Nach Rückkehr in das Mutterhaus in Bonn (1983) leitet er 15 Jahre lang das Referat “Jugendkriminalität und Täter-Opfer-Ausgleich”.
Zur Zeit ist er Leiter der Unterabteilung “Personal und Organisation” im Bundesministerium der Justiz in Berlin und wirkt geichzeitig als Honorarprofessor an der Universität zu Köln.