Was ist der Unterschied zwischen den beiden staatlichen Behörden, die dem Schutz der inneren und äußeren Sicherheit dienen sollen und auf die kein Staat glaubte, verzichten zu können? Wird der Unterschied schon darin angedeutet, dass im offiziellen Sprachgebrauch der Bundesrepublik immer nur der Begriff “Nachrichtendienste” vorkommt? Ist dies der Versuch von Verharmlosung? Wie effektiv werden die “Dienste” parlamentarisch kontrolliert? Und wenn diese Kontrolle greift – können sie dann überhaupt noch effizient ihre Aufgaben erfüllen? Und schließlich: Was konkret sind diese Aufgaben in Zeiten weltweiter gesellschaftlicher Umbrüche und terroristischer Bedrohung?
Zur Person:
Ernst Uhrlau wurde 1946 in Hamburg geboren. Nach Grundschulbesuch und Gymnasium 1967 Abitur und anschließendes Studium Politische Wissenschaften, Soziologie und Volkswirtschaft an der Universität Hamburg. Berufseinstieg 1974 als Lehrer an der Landespolizeischule Hamburg. Bereits ein Jahr später wurde er Persönlicher Referent und Leiter des Senatorenbüros in der Behörde für Inneres in Hamburg. 1981 wurde er zum stellvertretenden Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz in Hamburg ernannt.
Zehn Jahre später, 1991, wechselte er gleich dreimal seine berufliche Position: Er war kurzfristig zuständig für den Aufbau des Verfassungsschutzes in Brandenburg, dann wechselte er nach Kiel, wurde Leiter der Verfassungsschutzabteilung im schleswig-holsteinischen Innenministerium, um schließlich das Jahr als Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz seiner Heimatstadt Hamburg zu beenden. 1996 erfolgte seine Berufung zum Polizeipräsidenten in Hamburg. Zwei Jahre später wechselte er als Leiter der Abteilung 6 ins Bundeskanzleramt, wo er seither die Nachrichtendienste des Bundes koordiniert.
Anders als sein Vorgänger Schmidtbauer, der als “Geheimdienstkoordinator” immer wieder in die Schlagzeilen geriet, ist über Ernst Uhrlau kaum etwas in die Öffentlichkeit gelangt.